In Anbetracht der COVID-19-Epidemie hat das Kantonsarztamt folgende Richtlinie erlassen, die ab sofort und bis auf Weiteres gilt:
- Patientenbesuche sind nur bei Aufenthalten mit planmässiger oder effektiver Dauer von mehr als fünf Tagen gestattet. Besuche bei Patientinnen und Patienten in Isolation sind dagegen nicht gestattet.
- Am Eingang der Struktur müssen Besucherinnen und Besucher den Mund-Nasen-Schutz aufsetzen und diesen während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts und mindestens bis zum Verlassen des Klinikgebäudes tragen.
- Besuche sind in unseren Kliniken zwischen 17.00 und 19.00 Uhr für die Dauer von maximal 30 Minuten pro Patientin/Patient erlaubt. Pro Besuch und Patientin/Patient sind maximal 2 Personen gleichzeitig zugelassen; in Mehrbettzimmern dürfen sich maximal 2 Besuchende gleichzeitig aufhalten. Die Gemeinschaftsräume und gemeinschaftlichen Aufenthaltsbereiche der Klinik dürfen derzeit nicht genutzt werden.
(Stand: 03.06.2020)