In Anbetracht der COVID-19-Epidemie hat das Kantonsarztamt folgende Richtlinie erlassen, die ab sofort und bis auf Weiteres gilt:
- Patientenbesuche sind nur bei Aufenthalten mit planmässiger oder effektiver Dauer von mehr als fünf Tagen gestattet. Die Massnahme gilt nicht in der Geburtsabteilung und der Abteilung für Onkologie. Besuche bei Patientinnen und Patienten in Isolation sind dagegen nicht gestattet.
- Am Eingang der Struktur müssen Besucherinnen und Besucher den Mund-Nasen-Schutz aufsetzen und diesen während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts und mindestens bis zum Verlassen des Klinikgebäudes tragen.
- Besuche sind in unseren Kliniken zwischen 17.00 und 19.00 Uhr für die Dauer von maximal 30 Minuten pro Patientin/Patient erlaubt. Pro Besuch und Patientin/Patient sind maximal 2 Personen gleichzeitig zugelassen; in Mehrbettzimmern dürfen sich maximal 2 Besuchende gleichzeitig aufhalten. Die Gemeinschaftsräume und gemeinschaftlichen Aufenthaltsbereiche der Klinik dürfen derzeit nicht genutzt werden.
(Stand: 03.06.2020)